allgemeine geschäftsbedingungen
CATWALK catsitter service
Die allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen CATWALK catsitter service (nachfolgend CATWALK genannt) und dem Auftraggeber. Die Vereinbarungen gelten spätestens bei definitiver Auftragserteilung an CATWALK als verbindlich anerkannt.
Es gelten folgende allgemeine Vertragsbedingungen
CATWALK betreut Ihre Tiere gemäss Ihren Anleitung und Anweisungen. Nebst der Fütterung gehören auch die Reinigung und die gesundheitliche Überwachung zu den Aufgaben. CATWALK verpflichtet sich, die Abwesenheit des Auftraggebers keinen Drittpersonen mitzuteilen und von überlassenen Schlüsseln keine Duplikate anfertigen zu lassen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, genaue Anweisungen zur Pflege des Haustieres zu geben sowie das Impfbüchlein zur Verfügung zu stellen. Das gewohnte Futter sowie das nötige Pflegematerial muss für die gesamte Betreuungsdauer bereitgestellt werden. Ansonsten werden das Futter und Material separat in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Tier in gesundem Zustand abzugeben und bestätigt, alle notwendigen tierärztlichen Kontrollen regelmässig vorgenommen zu haben.
Auftragserfüllung
CATWALK verpflichtet sich, die ihr anvertrauten Dienstleistungen und Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen sowie mit der gewohnten Sorgfalt und Kompetenz zu erfüllen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn CATWALK durch den Auftraggeber ausführlich informiert und über alles Notwendige entsprechend instruiert wird.
Krankheitsfall des Tieres
Sollte ein Tier während der Abwesenheit des Auftraggebers krank werden oder verunfallen, wird - nach vorhergehender Information und Rücksprache mit dem Auftraggeber - der Tierarzt aufgesucht. Die Kosten gehen auf Rechnung des Auftraggebers.
Todesfall des Tieres
CATWALK verpflichtet sich zur sorgfältigsten Pflege des Tieres. Sollte trotzdem ein Tier infolge Krankheit, Altersschwäche, Unfall etc. sterben, wird jede Haftung abgelehnt.
Schadenfall in der Domizilwohnung
CATWALK verpflichtet sich, den Hausrat in der Wohnung des Auftraggebers schonend zu behandeln. Sollte dennoch ein Missgeschick geschehen, wird der Schaden durch die Haftpflichtversicherung von CATWALK gedeckt. CATWALK betätigt zudem keine elektrischen Geräte. Sollte trotzdem ein solches Gerät einen Schaden verursachen, wird jede Haftung abgelehnt.
Preise
Es werden immer die vereinbarten Aufgaben gemäss separater Auftragsliste bzw. gemäss schriftlicher Vereinbarung verrechnet. Die Preisbasis ist bei 1-2 Katzen gerechnet. Bei mehreren Katzen wird eine Pauschale vereinbart. Zusätzliche Arbeiten, Ausgaben oder Arztbesuche werden nach Aufwand separat verrechnet. Die vereinbarten Preise verstehen sich immer rein netto in CHF.
Annulationskosten
Bei Annulation eines bereits erteilten Auftrages bis 1 Monat vor Vertragsbeginn, sind als Umtriebsentschädigung CHF 100.00 zu entrichten. Bei späterer Annulation die Hälfte des Gesamtbetrages.
Zahlungsbedingungen
Die Aufträge werden jeweils zu 50% in bar bei Auftragserteilung und 50% als Rechnung bei Übergabe der Schlüssel nach Ihrer Rückkehr verrechnet. Die Schlussrechnung ist innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zu bezahlen.
Gemahnt wird nach der ersten Zahlungsfrist von 30 Tagen. Des Weiteren werden folgende Gebühren verrechnet: 1. Mahnung nach 30 Tagen CHF 15.00, 2. Mahnung nach 60 Tagen CHF 30.00. Allfällige Betreibungskosten gehen zu Lasten des Auftragsgebers.
Haftung im Schadenfall
CATWALK haftet gegenüber dem Auftraggeber oder Dritten nur für Schäden, welche durch CATWALK bei dessen Auftragserfüllung aufgrund offensichtlicher Sorgfaltspflichtverletzungen entstanden sind. Der Umfang der Leistungen richtet sich nach der ausschliesslich im Rahmen der von CATWALK abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Sofern CATWALK seitens des Auftraggebers nicht ausreichend oder genügend instruiert wurde, lehnt CATWALK sämtliche allfällige daraus resultierende Haftungsansprüche des Auftraggebers oder Dritten vollumfänglich ab.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Emmen, Luzern.